Gewässerverträglichkeit von Industrieabwässern und speziellen Stoffen
Die Ableitung von gewerblichen, industriellen und andern Abwässern, deren Stoffe in den Anforderungen nach Ziffer 2 und 3 der GSchV nicht geregelt sind, erfordert in der Regel einen Unbedenklichkeitsnachweis zu Handen der bewilligenden Behörden. Dieser muss die langzeitlichen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Gewässersituation und der umweltrelevanten Eigenschaften der Stoffe aufzeigen. Wir führen entsprechende Literaturrecherchen durch, erstellen die erforderlichen Dokumentationen, untersuchen die spezifische Gewässersituation, modellieren Szenarien und erarbeiten bewilligungsfähige Lösungen.